Finden Sie HiFlux-Filterlösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wählen Sie eine der folgenden Branchen, um einen passenden Filter für Ihre Produktion zu finden
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HiFlux Filtration A/S ist ein dänisches Unternehmen, das sich seit mehr als 60 Jahren auf Filtrationslösungen von Flüssigkeiten für die verarbeitende Industrie und den Energiesektor spezialisiert hat.
HiFlux Filtration A/S ist ein dänisches Unternehmen, das sich seit mehr als 60 Jahren auf Filtrationslösungen von Flüssigkeiten für die verarbeitende Industrie und den Energiesektor spezialisiert hat.
HiFlux Filtration A/S ist ein dänisches Unternehmen, das sich seit mehr als 60 Jahren auf Filtrationslösungen von Flüssigkeiten für die verarbeitende Industrie und den Energiesektor spezialisiert hat.
HiFlux / Wer wir sind / Verkaufs- und Lieferbedingungen
Antragstellung ab 11. Mai 2022
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Definitionen gelten für die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen:
Vertrag” bezeichnet die Vereinbarung zwischen HiFlux Filtration A/S und dem Kunden
Kunde” ist das Unternehmen, das HiFlux Filtration A/S einen Auftrag erteilt hat.
Waren” sind die vom Kunden bei HiFlux Filtration A/S bestellten Produkte
Parteien”: HiFlux Filtration A/S und der Kunde
Produkt” bezeichnet jedes von HiFlux Filtration A/S angebotene Produkt
Die “Bedingungen” sind diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von HiFlux Filtration A/S
2. Allgemein
2.1. Die Bedingungen gelten für alle Verträge, es sei denn, HiFlux Filtration A/S (HiFlux) hat Änderungen einer oder mehrerer Bedingungen bestätigt.
2.2. Die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, HiFlux und der Kunde vereinbaren schriftlich etwas anderes.
3. Zustandekommen des Vertrags
3.1. An schriftliche Angebote ist HiFlux nur 30 Tage ab Abgabe gebunden. Geht eine schriftliche Annahmeerklärung des Kunden zu einem Angebot oder einer Offerte nicht innerhalb von 30 Tagen bei HiFlux ein, erlischt das Angebot oder die Offerte.
3.2. Der Kunde kann angenommene Angebote oder Kostenvoranschläge nicht ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit HiFlux stornieren. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden hat der Kunde HiFlux für alle angemessenen Kosten, Aufwendungen und Verluste zu entschädigen, die durch die Stornierung entstanden sind.
4. Spezifikationen und Preise
4.1. Alle Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, technische und sonstige Daten in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Illustrierten und Preislisten sind nur als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Diese Angaben sind nur insoweit verbindlich, als in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vereinbarungen ausdrücklich auf diese Angaben Bezug genommen wird.
4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart oder in der Rechnung angegeben. Der Produktpreis versteht sich exklusive Verpackung und Verpackungskosten, Handling und Versand.
4.3. Alle Kosten für Verpackungsmaterial, Paletten, Verpackungskosten und Handling werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Kosten werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen oder nach Versand in Rechnung gestellt.
4.4. Bestellt HiFlux im Auftrag des Kunden den Transport vom Lieferort, so ist der Kunde trotz der von HiFlux getroffenen Transportmaßnahmen für die Versicherung der Ware ab dem Zeitpunkt der Lieferung verantwortlich, da die Lieferfrist FCA ist. Alle Kosten für den Transport werden dem Kunden in solchen Fällen zusätzlich zu den Kosten in Abschnitt 4.3 in Rechnung gestellt.
4.5. Wenn ein Vertrag in einer anderen Währung als Euro oder DKK abgeschlossen wurde, behält sich HiFlux das Recht vor, die Preise aufgrund von Wechselkursschwankungen vor der vollständigen Bezahlung anzupassen.
4.6. HiFlux behält sich das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung anzupassen, wenn nach Erteilung der Auftragsbestätigung, aber vor dem Rechnungsdatum, Änderungen des Wechselkurses eintreten oder Erhöhungen von Einfuhrzöllen, Transportkosten, Zöllen, indirekten Steuern, Verbrauchssteuern, Gebühren, Preisänderungen bei den Lieferanten von HiFlux oder Preisänderungen für Material usw. oder andere ähnliche Kosten eintreten, die eine Erhöhung der mit der Herstellung und Produktion der Waren verbundenen Kosten zur Folge haben. Weitere Änderungen in der Ausführung der Lieferung nach der Auftragsbestätigung können ebenfalls zu einer Preiserhöhung führen.
4.7. Erfolgt die Lieferung durch Sukzessivlieferungen, behält sich HiFlux das Recht vor, die Preise gemäß vorstehender Ziffer 4.1 für jede einzelne Teillieferung zu ändern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.8. Für alle Bestellungen mit einem Wert unter 500 DKK wird ein Aufschlag von 500 DKK erhoben.
5. Lieferung
5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung als “Free Carrier” “FCA”, gemäß “Incoterms 2020”.
5.2. Handelt es sich bei dem Vertrag um vom Kunden beigestellte Teile, so gilt die Lieferfrist ab Eingang der beigestellten Teile bei HiFlux.
5.3. Alle in einem Angebot oder einer Offerte genannten Liefertermine sind annähernd und unverbindlich. HiFlux haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden durch eine Änderung der voraussichtlichen Lieferfrist entstehen.
5.4. Von HiFlux in einem Angebot angegebene Lieferfristen können aufgrund der in Ziffer 11 genannten Umstände oder eines Lieferverzugs von Unterlieferanten angepasst werden. Der Zeitpunkt der Lieferung wird um den Zeitraum der Lieferverzögerung hinausgeschoben. Die erwähnte aufgeschobene Lieferung gilt in jeder Hinsicht als rechtzeitig erfolgt.
5.5. Wenn eine Lieferverzögerung, die durch einen oder mehrere der oben genannten Umstände verursacht wird, voraussichtlich länger als 3 Monate dauert, können der Kunde und HiFlux vom Vertrag zurücktreten, ohne dem anderen Teil Schadenersatz zu leisten.
5.6. HiFlux haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf Transportumstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von HiFlux liegen.
5.7. Beruht die Verzögerung auf anderen als den oben genannten Gründen, so kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Verzögerung als wesentlich anzusehen ist und HiFlux 30 Tage nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung noch nicht geliefert hat.
5.8. Wird der Vertrag gemäß 5.5 oder 5.7 aufgelöst, so hat HiFlux die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten und der Kunde hat einen Teil der bereits gelieferten Waren zurückzugeben.
5.9. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferverzuges, unabhängig davon, ob HiFlux den Verzug zu vertreten hat.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss die vollständige Bezahlung der Waren einschließlich der in Rechnung gestellten Kosten für Fracht, Bearbeitung und Verpackung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Jeder Kredit unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die von HiFlux genutzte Kreditversicherungsgesellschaft oder der Einholung einer unwiderruflichen Bankbürgschaft auf Abruf.
6.2. Nach Fälligkeit der Zahlung werden Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder Teil eines Monats mit Zinseszins berechnet.
6.3. Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen den Kaufpreis durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, HiFlux hat die Gegenforderung schriftlich anerkannt.
6.4. Wird ein Kredit gewährt, behält sich HiFlux das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, kann HiFlux die Ware ohne gerichtliches Urteil nach geltendem Recht zurücknehmen.
6.5. Erfolgt die Lieferung als Sukzessivlieferung, ist HiFlux zu einer Teilabrechnung berechtigt.
6.6. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach alleiniger Einschätzung von HiFlux nach Abgabe des Angebots erheblich, kann HiFlux eine angemessene Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises als Bedingung für den Vertragsabschluss verlangen.
6.7. HiFlux ist berechtigt, schwebende Verträge zu kündigen und/oder weitere Lieferungen auszusetzen, bis alle fälligen Beträge vollständig beglichen sind.
7. Reklamationen, Ersatzlieferung und Verantwortung für mangelhafte Waren
7.1. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die betreffenden Mängel oder Fehlmengen entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich bei HiFlux geltend gemacht werden. Über Auftragsbestätigungen hinaus gelieferte Ware ist innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt an HiFlux zurückzusenden.
7.2. Erweist sich die von HiFlux gelieferte Ware als mangelhaft, so verpflichtet sich HiFlux, diese Teile kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren. Die Haftung von HiFlux ist auf Mängel innerhalb der Garantiezeit beschränkt. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, beginnend mit dem Zeitpunkt der Lieferung durch HiFlux. Die Gültigkeit der Ansprüche setzt voraus, dass die Waren sorgfältig gelagert und korrekt montiert sowie unter normalen und empfohlenen Betriebsbedingungen betrieben wurden.
7.3. Die Haftung von HiFlux erstreckt sich nicht auf Verschleißschäden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder von Personen im Dienste des Kunden verursacht werden, auf Rost, Korrosion, Ablagerungen durch Wasser, Sand oder sonstige Verunreinigungen, chemische oder elektrolytische Vorgänge, Schäden durch ungeeignete Flüssigkeiten oder unzureichende Kühlung oder zu hohen Druck.
7.4. Die Haftung von HiFlux erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
7.5. Die Haftung von HiFlux erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf vom Kunden gelieferte Materialien/Konstruktionsvorgaben zurückzuführen sind. HiFlux muss unter allen Umständen die Möglichkeit haben, diese Mängel zu überprüfen. Die Haftung von HiFlux ist auf Mängel unter den bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbarten Betriebsbedingungen beschränkt.
7.6. Die Verpflichtung von HiFlux zur Nachbesserung oder zum Ersatz von mangelhaften Teilen gemäß 7.2 wird durch die Lieferung der ausgetauschten oder reparierten Teile an FCA erfüllt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. HiFlux ist weder für den Ausbau der defekten Teile noch für den Einbau oder Zusammenbau der neuen oder reparierten Teile verantwortlich. HiFlux haftet nicht für die Kosten, die dem Kunden entstehen.
7.7. Für Zukaufteile von Unterlieferanten, die den gesamten Lieferumfang von HiFlux ausmachen, haftet HiFlux nur im gleichen Umfang wie die Lieferanten von HiFlux.
7.8. Werden die von HiFlux gelieferten Teile in eine Anlage eingebaut, für die der Kunde auch Nicht-Originalteile (d.h. Teile, die durch einen nicht autorisierten Lieferanten geliefert wurden) verwendet hat, übernimmt HiFlux keine Haftung für eventuell entstehende Schäden.
7.9. Eine weitergehende Haftung von HiFlux ist ausgeschlossen, so dass HiFlux weder zum Schadensersatz verpflichtet ist noch für Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, haftet, es sei denn, HiFlux hat nachweislich grob fahrlässig gehandelt.
7.10. Für reparierte und überholte Teile übernimmt HiFlux die gleiche Haftung wie unter 7.2 – 7.5 beschrieben.
8. Reparatur, Überholung, Ersatzteilbeschaffung
8.1. Bei Teilen, die HiFlux zur Reparatur, Aufarbeitung, Montage, Anpassung oder sonstigen Bearbeitung zugesandt werden, erfolgt der Versand an die Werkstatt von HiFlux auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
8.2. Nach Eingang der mangelhaften Teile beim Kunden verpflichtet sich HiFlux, die mangelhaften Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob die Mängel unter die Haftung von HiFlux gemäß Ziffer 7 fallen. Wenn HiFlux für den Mangel haftet, wird HiFlux das mangelhafte Teil reparieren oder ein Austauschteil liefern, wie in Punkt 7 angegeben. Wenn HiFlux für den Mangel nicht haftet, wird das defekte Teil auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurückgeschickt.
9. Produkthaftung
9.1. HiFlux haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die entstehen, während sich die Ware im Besitz des Kunden befindet. HiFlux haftet auch nicht für Schäden an Produkten, die vom Kunden hergestellt werden, oder an Produkten, in denen solche enthalten sind. In allen anderen Fällen haftet HiFlux für Sach- und Personenschäden unter den gleichen Bedingungen wie für Personenschäden, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 1.000.000 DKK.
9.2. HiFlux haftet unter keinen Umständen für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden.
9.3. Soweit eine Produkthaftung von HiFlux gegenüber Dritten in Betracht kommt, hat der Kunde HiFlux freizustellen, soweit die Haftung von HiFlux nach den vorstehenden Absätzen beschränkt ist.
9.4. Wird der in dieser Ziffer 9 beschriebene Schadenersatzanspruch von einem Dritten gegenüber einer Partei geltend gemacht, so hat diese die andere Partei unverzüglich davon zu unterrichten.
9.5. HiFlux und der Kunde müssen sich zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen, die gegen einen von ihnen wegen eines angeblich durch das Produkt verursachten Schadens geltend gemacht werden, vor ein Gericht laden lassen. Das Vertragsverhältnis zwischen HiFlux und dem Kunden wird jedoch stets durch ein Schiedsverfahren gemäß Ziffer 12 geregelt.
9.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen von HiFlux gelten nicht, wenn HiFlux grob fahrlässig gehandelt hat.
10. Eigentumsrecht und Vervielfältigung
10.1. Alle Zeichnungen/technischen Angaben bleiben Eigentum von HiFlux und dürfen ohne vorherige Zustimmung von HiFlux weder ganz noch teilweise kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
10.2. Zeichnungen/technische Spezifikationen, die für den Einbau und die Inbetriebnahme der Teile zu verwenden sind
11. Höhere Gewalt
11.1. HiFlux haftet nicht für gänzliche oder teilweise Verzögerung oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Boykott, pandemischer Ausfuhr- und Einfuhrverbote, Beschlagnahme und Devisenkontrollen, allgemeiner Warenknappheit, Nichtverfügbarkeit von Transportmöglichkeiten, Feuer, Naturkatastrophen, Beschlagnahme, erheblicher Maschinenschäden, fehlerhafter Guss- und Schmiedeteile, Währungsbeschränkungen oder anderer Umstände, die HiFlux nicht vermeiden und deren Folgen HiFlux nicht abwenden konnte.
11.2. HiFlux wird den Kunden unverzüglich über solche Umstände informieren.
11.3. Jede der Vertragsparteien kann den Vertrag schriftlich und ohne Haftung kündigen, wenn die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt länger als 3 Monate unmöglich geworden ist.
12. Recht und Streitigkeiten
12.1. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien sind nach dänischem Recht zu entscheiden, wobei das internationale Kaufrecht (CISG) keine Anwendung findet.
12.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich aller Streitigkeiten über dessen Bestehen, Gültigkeit oder Beendigung, sind durch ein Schiedsverfahren unter der Verwaltung des Dänischen Schiedsinstituts nach der vom Dänischen Schiedsinstitut erlassenen und zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens geltenden Schiedsverfahrensordnung zu entscheiden. Das Schiedsgerichtsverfahren findet in Kopenhagen statt.
12.3. Dies hindert HiFlux jedoch nicht daran, den Kunden nach eigenem Ermessen an dem Ort zu verklagen, an dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
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